Hochwasserschutz für Leegebruch: Landkreis muss endlich Entfernung des Biberdamms ermöglichen!

Der Biberdamm im Bereich des Veltener Hafens staut den Abfluss aus dem Muhrgraben.
Der Biberdamm im Bereich des Veltener Hafens staut den Abfluss aus dem Muhrgraben.

Leegebruch/Potsdam. Der Biberdamm im Bereich des Veltener Hafenbeckens, der die ordentliche Entwässerung des Leegebrucher Muhrgrabens verhindert, könnte längst entfernt sein. Die Rechtslage auf Landesebene spricht nicht dagegen, und auch Naturschutzverbände haben bereits vor Monaten der Entfernung des Biber-Bauwerks zugestimmt. Das geht aus der Antwort von Brandenburgs Umweltminister Axel Vogel auf eine Anfrage des bündnisgrünen Landtagsabgeordneten Heiner Klemp hervor. Was fehlt, ist die entsprechende Allgemeinverfügung der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Oberhavel, die Velten, Leegebruch und Oranienburg im April gemeinsam angeregt haben.

Leegebruch ist durch seine geografische Lage bei Starkregenereignissen einer enormen Überschwemmungsgefahr ausgesetzt. Das ist spätestens seit dem katastrophalen Hochwasser im Sommer 2017 jedem weit über die Ortsgrenzen hinaus bewusst. Entscheidend dafür, dass so etwas nicht wieder passiert, ist die ungehinderte Entwässerung der Muhre über einen Graben, der ins Veltener Hafenbecken mündet. Dort wiederum staut derzeit ein Biberdamm den Abfluss, mit der Folge, dass in Leegebruch die Gräben volllaufen und die Nerven blank liegen.

Aus diesem Grund hat Heiner Klemp in der vergangenen Woche bei der Landesregierung nachgefragt, welche Lösungsmöglichkeiten sie für das Entwässerungsproblem sieht und unter welchen Umständen der Biberbau geöffnet oder entfernt werden kann. Umweltminister Axel Vogel verwies in seiner Antwort auf die Brandenburgische Biberverordnung, die unter anderem bei Gefahren für die Gesundheit der Menschen Ausnahmen von den Schutzvorschriften für den Biber zulässt.

Auszug aus der Fragestunde im Landtag am 18. November 2021.

„Der Landkreis kann auf der Grundlage der Biberverordnung eigenständig entscheiden, im entsprechenden Abschnitt des Muhrgrabens Maßnahmen zum Vertreiben des Bibers zu ermöglichen. Dazu gehören das wiederholte Absenken oder Beseitigen von Biberdämmen. Für den Bereich ab dem Wehr Germendorf bis zum Veltener Hafenbecken liegt dafür auch seit Monaten die Zustimmung der beteiligten Naturschutzverbände beim Landkreis vor. Ich appelliere an die Untere Naturschutzbehörde, das Verfahren endlich abzuschließen und den Menschen in Leegebruch damit Sicherheit zu geben“, sagt Heiner Klemp, und betont: „Der Schutz bedrohter Tierarten ist uns ein hohes Anliegen. Doch wo Menschen in Gefahr sind, müssen nach sorgsamer Abwägung Ausnahmen möglich sein. Genau dafür räumt die Brandenburgische Biberverordnung den Landkreisen die nötigen Spielräume ein. Es ist unverständlich, warum der Kreis Oberhavel im sehr konkreten Gefährdungsfall von Leegebruch so lange untätig bleibt!“

Sollte noch Klärungsbedarf bestehen, kann sich die Untere Naturschutzbehörde auch fachlichen Rat im Umweltministerium einholen. Das hat Minister Vogel in seiner Antwort angeboten – und gleichwohl betont: „Der Kreis entscheidet vollständig in eigener Zuständigkeit.“

Bericht im OGA mit Replik des Landkreises

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