Zuschüsse für Freie Schulen: Wartezeit wird von drei auf zwei Jahre verkürzt

Die Wartezeit für Freie Schulen auf Zuschüsse des Landes wird von drei auf zwei Jahre verkürzt. Das hat das brandenburgische Parlament mit seiner Zustimmung zur Änderung des Schulgesetzes im Plenum am 21. Juni beschlossen. Mit diesem wichtigen bündnisgrünen Koalitionsvorhaben werden neuen Initiativen Schulgründungen erleichtert. Die Gesetzesänderung gilt ab dem 1. August 2023. Im Landkreis Oberhavel erleichtert die neue Gesetzgebung  den Freien Schule die Gründungsphase. Aktuell gibt es in Brandenburg 188 Schulen in freier Trägerschaft mit über 33.000 Schüler*innen. Etwa 11 Prozent der Brandenburger Kinder und Jugendlichen besuchen eine Schule in freier Trägerschaft.

Dazu erklärt Abgeordneter Heiner Klemp:

„Die Verkürzung der Wartefrist auf öffentliche Zuschüsse ist eine sehr gute Nachricht für die Gründung Freier Schulen. Damit erleichtern wir vielen Initiativen den Start. Es steckt unglaublich viel Herzblut, Zeit und Kraft in einer Schulgründung. Freie Schulen gehen mit ihren innovativen pädagogischen Konzepten voran und tragen in unserem Landkreis zur Vielfalt der Schullandschaft bei.“