Transparenz

Offenlegung der Nebeneinkünfte

Unsere Fraktion hat 2015 die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte der Abgeordneten über die geltende Rechtslage in § 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg hinaus beschlossen. 2020 wurde dieser Beschluss aktualisiert.

Meine Nebeneinkünfte aus:

vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:

  • Art der Nebentätigkeit: Aufsichtsrat
  • Nebeneinkünfte in €: 100 €/Monat (Aufwandsentschädigung)
  • Angaben zur juristischen Person: Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH

vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Mitglied einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, einschließlich Mandate der Gebietskörperschaften:

  • Art der Nebentätigkeit: Abgeordneter des Kreistags Oberhavel
  • Nebeneinkünfte in €: 300 €/Monat (Aufwandsentschädigung)
  • Art der Nebentätigkeit: Mitglied des Ortsbeirats Lehnitz
  • Nebeneinkünfte in €: 30 €/Monat (Aufwandsentschädigung)

Weitere entgeltliche Nebentätigkeiten:

keine

vorherige Berufstätigkeit:

Management-Berater, ESCRIBA AG, IT-Branche