Offenlegung der Nebeneinkünfte
Unsere Fraktion hat 2015 die Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte der Abgeordneten über die geltende Rechtslage in § 26 Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtags Brandenburg hinaus beschlossen. 2020 wurde dieser Beschluss aktualisiert.
Meine Nebeneinkünfte aus:
vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Mitglied eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organs oder Beirats einer Gesellschaft, Genossenschaft oder eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens:
- Art der Nebentätigkeit: Aufsichtsrat
- Nebeneinkünfte in €: 100 €/Monat (Aufwandsentschädigung)
- Angaben zur juristischen Person: Oberhavel Besitz- und Verwaltungsgesellschaft mbH
vergüteten oder ehrenamtlichen Tätigkeiten als Mitglied einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, einschließlich Mandate der Gebietskörperschaften:
- Art der Nebentätigkeit: Abgeordneter des Kreistags Oberhavel
- Nebeneinkünfte in €: 300 €/Monat (Aufwandsentschädigung)
- Art der Nebentätigkeit: Mitglied des Ortsbeirats Lehnitz
- Nebeneinkünfte in €: 30 €/Monat (Aufwandsentschädigung)
Weitere entgeltliche Nebentätigkeiten:
keine
vorherige Berufstätigkeit:
Management-Berater, ESCRIBA AG, IT-Branche