Freifläche an der JVA: Zeitpunkt einer Schadstoff-Sanierung offen

Heiner Klemp (Bündnis 90/Die Grünen) fordert umgehende Nutzung mit Photovoltaik

Brandenburg an der Havel. Der bündnisgrüne Landtagsabgeordnete Heiner Klemp fordert, kurzfristig Photovoltaik (PV) auf einer mit Schadstoffen belasteten Freifläche an der Brandenburger JVA zuzulassen. Denn die Belastung des Bodens ist seit Jahrzehnten bekannt, der Zeitpunkt einer Sanierung indes völlig unklar. Sollte diese erforderlich werden, könne eine PV-Anlage temporär zurückgebaut werden.

Mit einer Kleinen Anfrage hatte Klemp von der Landesregierung Auskunft zu Flächen an der Brandenburger JVA gefordert, auf der die Stadt gemeinsam mit einem Investor neue PV-Anlagen errichten will. In seiner Antwort verweist das Ministerium der Justiz (MdJ) auf Belastung des Bodens mit LCKW (Leichtflüchtige Chlorierte Kohlenwasserstoffe). Für die möglicherweise notwendige Sanierung der Fläche müsse erst bis Mitte 2025 eine Konzeption entwickelt werden.

Besonders problematisch erscheint zudem der Verweis auf das nahegelegene Wasserwerk Kaltenhausen. Das Gelände der JVA liegt im Einzugsgebiet für die Grundwasserentnahme des Werkes. Die Beseitigung von Bodenbelastungen sollte demnach eine hohe Priorität haben. Warum eine Sanierung des Bodens in den vergangenen zwölf Jahren noch nicht in Angriff genommen wurde, geht aus der Antwort des MdJ auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten nicht hervor.

Heiner Klemp sagt dazu:
„Es ist unverständlich, warum in der Zeit seit der Beseitigung der LCKW-Schadstoffquelle im Jahr 2011 augenscheinlich nichts passiert ist, um die Kontamination des Bodens zu beseitigen. Mitte 2025 soll nun überhaupt erst festgelegt werden, ob Sanierungen erforderlich sind und wie diese aussehen könnten.

Es werden also absehbar noch Jahre ins Land gehen, bevor es zu konkreten Maßnahmen zur Beseitigung der Kontamination auf der Fläche kommt – wenn überhaupt! Aus meiner Sicht spricht das klar für eine Nutzung mit Photovoltaik in der Zwischenzeit. Wenn nötig, kann eine PV-Anlage für die Sanierung rückgebaut und anschließend wieder installiert werden. Bis dahin hätte sie schon einen großen Beitrag zur Energiewende geleistet.“

Hintergrund:
Die BATEG Energy GmbH betreibt seit 2012 im unmittelbaren Umfeld der JVA Brandenburg eine Photovoltaik-Freilandanlage. Bereits bei der Inbetriebnahme im Jahr 2012 hatte der damalige Justizminister eine Erweiterung der Anlage in Aussicht gestellt. Die Betreiberin möchte einen weiteren Teil des ungeteilten Grundstücks (Flur 114, Flurstück 316) für die Erweiterung der PV-Anlage vom Justizministerium pachten. Die Liegenschaft befindet sich im Landeseigentum und ist dem Ressortvermögen der Justiz zugeordnet.

Das MdJ verweist darauf, dass durch die Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks Kaltenhausen eine umfassende Sanierung des Bodens im Bereich der JVA Brandenburg notwendig geworden ist. Erste Arbeiten liegen hier jedoch schon über zwei Jahrzehnte zurück.

Nach Medienangaben liegen alle bau- und naturschutzrechtlichen Bedingungen und eine Baugenehmigung der Stadt Brandenburg vor. Das Ministerium bestreitet dies jedoch und begründet die fehlende Zusage unter anderem mit einer Kontamination der Fläche. Ferner bestreitet das Haus von Ministerin Susanne Hoffmann, dass die BATEG Energy GmbH überhaupt eine weitere Fläche zur Pacht beantragt hätte.

Antwort des Justizministeriums im Wortlaut